Alle Meldungen

Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter eine Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7), den Umbau einer Souterrainwohnung (Holbeinstr. 6), die Verlängerung einer Genehmigung für ein Mehrfamilienhaus sowie eine Nutzungsänderung von Büros zu Arztpraxen. Die Bekanntmachungen ersetzen die Nachbarzustellung und eröffnen die einmonatige Klagefrist beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Für Gastronomen und Immobilienbetriebe (Vermieter, WEG-Eigentümer) in betroffenen Nachbarlagen kann dies Einspruchsrechte begründen.

Betroffene Nachbarn der genannten Anwesen (Gaißacher Str. 7, Holbeinstr. 6, Am Mitterfeld/Trudering, Truderinger Str. 330) prüfen, ob sie dem jeweiligen Vorhaben zugestimmt haben. Falls nicht, kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung (20.05.2026) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Akteneinsicht ist digital oder vor Ort bei der Lokalbaukommission München möglich.

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Info Immobilienwirtschaft 20. May 2026

Wohnen am Tempelhofer Feld: In Berlin dreht sich der Wind

In Berlin wächst die öffentliche Unterstützung für eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes mit Wohnungsbau: Laut einer IHK-Umfrage (April 2026) befürworten 59 % der Berliner eine maßvolle Randbebauung. Die Initiative „Zuhause am Tempelhofer Feld" hat am 20.05.2026 ein konkretes städtebauliches Konzept mit rund 21.400 bezahlbaren Wohnungen auf 100 Hektar vorgestellt, das innerhalb von sechs Jahren realisiert werden könnte. Ein verbindlicher Beschluss oder eine Gesetzesänderung liegt noch nicht vor; das Tempelhof-Gesetz bleibt vorerst in Kraft.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienakteure (Investoren, Projektenwickler, Makler) in Berlin sollten die politische und planerische Entwicklung rund um das Tempelhofer Feld beobachten, da eine mögliche Gesetzesänderung erhebliche Marktpotenziale eröffnen würde.

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Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Hanel-Torsch: Wiener Wohnen erleichtert Einbau von Klimaanlagen

Wiener Wohnen (städtischer Wohnbauträger Wien) erlaubt ab sofort allen Gemeindebau-Mieter*innen die Installation von Split-Klimaanlagen in Wohnungen und Geschäftslokalen, sofern technische, bauliche und rechtliche Vorgaben erfüllt sind. Die Montage muss durch konzessionierte Fachbetriebe erfolgen; Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Einsatz umweltfreundlicher Kältemittel sind einzuhalten. Kosten für Anschaffung, Installation, Betrieb und Wartung tragen die Mieter*innen selbst.

Kälte-/Klimabetriebe: Neue Auftragschancen im Wiener Gemeindebau prüfen; Konzessionsstatus sicherstellen, da fachgerechte Montage durch konzessionierte Firmen Pflicht ist. Immobilienverwaltungen/Vermieter im Wiener Gemeindebau: Neue interne Regelung von Wiener Wohnen beachten; Mieteranfragen nach dem definierten Genehmigungsverfahren bearbeiten und auf wienerwohnen.at verweisen.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter den Umbau einer Gastronomie in der Ledererstr. 5 sowie die Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7). Daneben werden Baugenehmigungen für Wohngebäude und Nutzungsänderungen bekanntgegeben, die für die Immobilienwirtschaft (Bauplanung, Umnutzungen) relevant sind. Eine Allgemeinverfügung zum Sporttauchen im Badesee Riem ist für die genannten Betriebstypen nicht relevant.

Gastronomiebetriebe und Immobilienakteure (Verwalter, Makler, Eigentümer) sollten prüfen, ob sie von den bekanntgemachten Baugenehmigungen in ihrem Umfeld betroffen sind (z. B. Nutzungsänderungen in der Nachbarschaft, Konkurrenz durch neue Beherbergungsbetriebe). Einsprüche gegen Baugenehmigungen sind innerhalb der gesetzlichen Frist möglich.

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Info Immobilienwirtschaft 19. May 2026

Beschlussausfertigung § 54 zur Vorlage B 53 2026

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung nimmt einen Zwischenbericht des Magistrats zur Kenntnis, der die stärkere Berücksichtigung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Mietspiegelerhebung zum Thema hat. Dies betrifft die Weiterentwicklung des Frankfurter Mietspiegels und könnte künftig Auswirkungen auf Mietpreise in Abhängigkeit von der Energieeffizienzklasse eines Gebäudes haben. Vermieter und Hausverwaltungen in Frankfurt sollten die weitere Entwicklung dieses Vorhabens beobachten.

Keine unmittelbare Handlungspflicht. Vermieter und Hausverwaltungen sollten den Fortgang des Verfahrens zur Mietspiegelreform in Frankfurt verfolgen, da eine stärkere Gewichtung energetischer Merkmale die Einordnung von Mietobjekten und damit zulässige Miethöhen beeinflussen kann.

Frankfurt PARLIS Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 19. May 2026

14. Wiener Gemeinderat (6)

Der Wiener Gemeinderat hat den Flächenwidmungsplan im Plandokument Nr. 8381 (13. Bezirk, KatGen Lainz und Speising) mehrheitlich beschlossen. Diskutiert wurden Fragen zu Schutzzonen, Verdichtung und einem umstrittenen Bauvorhaben im Bereich des Napoleonwaldes. Ein Antrag auf Ausweitung der Schutzzonen fand keine Mehrheit.

Immobilienprojektentwickler und Bauträger im 13. Wiener Gemeindebezirk (Hietzing) sollten die neu beschlossene Flächenwidmung (Plandokument Nr. 8381) sowie die geltenden Schutzzonen prüfen, bevor neue Bauvorhaben geplant oder Grundstücke erworben werden.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 19. May 2026

Beschlussausfertigung § 45 zur Vorlage B 38 2026

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat einen Zwischenbericht über ein Flusswärmepumpen-Projekt am Main im Ortsbezirk 1 zur Kenntnis genommen. Das Projekt zielt auf die Nutzung von Flusswärme des Mains zur günstigen und klimafreundlichen Energieversorgung ab. Derzeit handelt es sich um einen reinen Zwischenbericht ohne unmittelbare Handlungspflichten; die Entwicklung ist jedoch für Wärmepumpen-Handwerker und Immobilieneigentümer im betroffenen Gebiet zu beobachten.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpen-Kompetenz sowie Immobilieneigentümer im Ortsbezirk 1 sollten die weitere Projektentwicklung verfolgen, da sich daraus künftig Anschlussmöglichkeiten oder Förderprogramme ergeben könnten.

Frankfurt PARLIS Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_10_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 10/2017 veröffentlicht mehrere Bebauungsplan-Verfahren (u. a. Nr. 1609, 2092, 2093, 2098) sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide für verschiedene Stadtbezirke Münchens. Für Immobilienprofis (Makler, Verwalter, Investoren) relevant sind insbesondere die öffentlichen Auslegungen und frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Einwendungsfristen bis zum 22. Mai 2017 umfassen. Darüber hinaus tritt der Bebauungsplan Nr. 1609 (Hanns-Seidel-Platz/Fritz-Erler-Straße) mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Frist: 22. May 2017

Immobilienprofis und -eigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (3, 12, 22) sollten die ausgelegten Bebauungsplanentwürfe einsehen und ggf. fristgerecht bis zum 22. Mai 2017 Einwendungen einreichen. Für den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1609 gilt: Entschädigungsansprüche nach §§ 39–42 BauGB müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

"Wir bauen Zukunft"

Der Artikel ist ein Interview zur Real Estate Arena (REA) 2026, einer Fachmesse für die mittelständische Immobilien- und Baubranche. Themen sind Megatrends wie KI, bezahlbarer Wohnraum, Innenstadtentwicklung und neue Geschäftsmodelle. Es handelt sich um eine Veranstaltungsvorschau ohne unmittelbaren Compliance- oder Handlungsbedarf für Betriebe.

Kein direkter Handlungsbedarf. Immobilienunternehmen können die REA 2026 als Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltung in Betracht ziehen.

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Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Senkung der Stromsteuer für alle: die Pläne

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft und subventioniert die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, was zu einer durchschnittlichen Senkung der Stromnetzgebühren von ca. 15 % für Haushalte und Unternehmen führt. Eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt – ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde Ende April 2026 abgelehnt. Für Gastro-, Handwerks- und Immobilienbetriebe ergeben sich leichte Entlastungen bei den Energiekosten, jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Frist: 1. January 2026

Keinen akuten Handlungsbedarf. Betriebe sollten ihre Energiekostenplanung für 2026 anpassen und die gesunkenen Stromnetzentgelte sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage in der Nebenkostenabrechnung bzw. Kalkulation berücksichtigen. Entwicklungen zur Stromsteuersenkung weiterverfolgen.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Der Text enthält einen baurechtlichen Vorbescheid der Landeshauptstadt München (Lokalbaukommission, November 2016) zu einem Neubauvorhaben an der Nymphenburgerstraße. Es geht um Abstandsflächen nach BayBO, die planungsrechtliche Unzulässigkeit einer Tiefgarage sowie die Nachbarbeteiligung mehrerer Eigentümergemeinschaften nach WEG per öffentlicher Bekanntmachung. Für WEG-Verwalter und betroffene Eigentümer ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Klagefrist: ein Monat ab Zustellung) relevant.

Betroffene WEG-Eigentümer und deren Verwalter sollten prüfen, ob nachbarrechtliche Belange berührt sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einlegen. Akteneinsicht ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung möglich (Termin per E-Mail oder Telefon).

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt (Nr. 34/2016) enthält einen behördlichen Vorbescheid zu einem konkreten Bauvorhaben an der Nymphenburger Straße in München. Es werden Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von nachträglicher Wärmedämmung (max. 25 cm) an Bestandsgebäuden, zu Abstandsflächen nach BayBO sowie zur Neuerrichtung eines Büro- und Geschäftshauses beantwortet. Für Eigentümer und Verwalter von Bestandsimmobilien relevant: Wärmedämmung bis 25 cm gilt als abstandsflächenneutrales Vorhaben und ist planungsrechtlich zulässig, ohne dass Abweichungen nach Art. 63 BayBO erforderlich sind.

Eigentümer und Verwalter von Bestandsimmobilien in Bayern können nachträgliche Wärmedämmung bis max. 25 cm an Fassaden und Dachflächen ohne gesonderte Abweichungsgenehmigung nach BayBO anbringen, sofern nachbarliche Belange und ggf. Denkmalschutz unberührt bleiben. Bei größeren Umbau- oder Neubauvorhaben ist ein Vorbescheid bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 34/2016 enthält mehrere öffentliche Bekanntmachungen zu Baugenehmigungen und Vorbescheiden in München (u. a. Am Jagdweg 6, Berg-am-Laim-Str. 115 sowie Nymphenburger Str. 64). Betroffen sind baurechtliche Verfahren nach BayBO und BauGB, darunter Abstandsflächenregelungen, Nachbarzustellungen und planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfungen. Eines der Vorhaben umfasst explizit auch Gastronomie als Nutzungsart (Neubau von Gewerbe, Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie und Tiefgarage an der Berg-am-Laim-Str.).

Immobilienwirtschaft (Verwalter, Vermieter, Makler) und betroffene Eigentümer in den genannten Stadtbezirken sollten prüfen, ob sie als Nachbarn oder Miteigentümer von den Bauvorhaben betroffen sind und ggf. fristgerecht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben (Frist: 1 Monat ab Zustellung/Bekanntmachung). Für Gastronomiebetreiber besteht kein direkter Handlungsbedarf; das Gastronomie-Element betrifft lediglich die planungsrechtliche Nutzungsart eines Neubauprojekts.

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Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Die SWM Versorgungs GmbH veröffentlicht im Münchner Amtsblatt (Nr. 34/2016) ihre allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden (Grund- und Ersatzversorgung) sowie Sondertarife (M-Strom Direkt, M-Ökostrom, M-Strom business etc.), gültig ab 1. Februar 2017. Speziell aufgeführt ist auch ein Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) mit HT- und NT-Arbeitspreisen. Die Preisblätter sind für alle Gewerbetreibenden im Versorgungsgebiet München relevant, die Strom im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung beziehen.

Frist: 1. February 2017

Betriebe im Versorgungsgebiet München sollten prüfen, ob sie von den neuen Tarifen betroffen sind (insbesondere bei Grundversorgung oder Ersatzversorgung) und ggf. ihre Energieverträge und Kostenkalkulationen anpassen. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpenanlagen sollten den spezifischen Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) prüfen.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_35_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 35/2016 veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen der Lokalbaukommission München, darunter die Verlängerung einer befristeten Baugenehmigung für Veranstaltungsräume mit Biergarten (Wilhelm-Hale-Str. 38) bis 31.12.2018 sowie eine Nutzungsänderung für einen Kontaktladen (Balanstr. 34). Nachbarn können gegen die Bescheide innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht erheben; ein Widerspruchsverfahren im Baurecht existiert nicht mehr. Die Bekanntmachungen sind primär für betroffene Nachbarn und Eigentümer der genannten Anwesen relevant, nicht für die breite Betriebslandschaft.

Frist: 31. December 2018

Betreiber von Gastronomiebetrieben (z. B. Biergarten Wilhelm-Hale-Str. 38) und betroffene Immobilieneigentümer/-verwalter in der Nachbarschaft der genannten Anwesen sollten prüfen, ob sie als Nachbarn klagebefugt sind, und ggf. innerhalb der einmonatigen Klagefrist ab Zustellung handeln. Für den Biergarten-Betreiber gilt: Befristung läuft zum 31.12.2018 aus – rechtzeitig Verlängerungsantrag stellen.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_35_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt vom 20. Dezember 2016 enthält mehrere Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungen in München, darunter einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Stadtbezirk Sendling-Westpark (Nr. 2017b) zur Schaffung von Wohnnutzung auf einem ehemaligen Fruchtgroßhandels-Gelände. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 29.12.2016 bis 31.01.2017. Daneben sind öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen (Reitknechstr. 10: Umnutzung Lagerhalle zu Mehrzweckhallen, befristet bis 31.12.2018) enthalten, die für Eigentümer, Nachbarn und Immobilienfachleute relevant sein können.

Frist: 31. January 2017

Immobilienwirtschaftliche Akteure (Makler, Verwalter, Investoren) in München-Sendling/Mittersendling sollten die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2017b einsehen und bei Bedarf bis 31.01.2017 Äußerungen einreichen. Betroffene Nachbarn der Baugenehmigung Reitknechstr. 10 können innerhalb eines Monats Klage einlegen.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 enthält im nichtamtlichen Teil ausschließlich Buchbesprechungen juristischer Fachwerke. Für die Immobilienwirtschaft potenziell relevant ist die besprochene Publikation zu den 35. Mietrechtstagen, die Rechtsfragen zum Mietvertragsende behandelt (u. a. verhaltensbedingte Kündigung, Schutzinstrumente für gekündigte Mieter, Beendigung von Geschäftsraummietverhältnissen). Es handelt sich um reine Fachliteraturnachweise ohne unmittelbaren Handlungsbedarf.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienprofis (Vermieter, Hausverwaltungen, Makler) können die besprochenen Fachpublikationen – insbesondere den Tagungsband zu den 35. Mietrechtstagen – zur Weiterbildung und Rechtssicherheit nutzen.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 per öffentlicher Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest. Steuerpflichtige ohne individuellen Bescheid zahlen die Grundsteuer in vier Raten (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2017) bzw. als Jahreszahler am 1. Juli 2017. Der Großteil des Textes betrifft ein Planfeststellungsverfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der S-Bahn-Station München Rosenheimer Platz, das für die betrachteten Betriebstypen nicht unmittelbar relevant ist.

Frist: 15. February 2017

Immobilieneigentümer und Vermieter in München sollten prüfen, ob sie einen individuellen Grundsteuerbescheid für 2017 erhalten haben. Falls nicht, gilt die Grundsteuer aus 2016 als festgesetzt und ist zu den genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 veröffentlicht mehrere Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen) im Bereich Kreativquartier Dachauer Straße/Schwere-Reiter-Straße sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide, darunter einen Vorbescheid für eine Bäckerei mit Café, Hotel und Produktion (Hans-Fischer-Str. 9). Betroffene Grundstückseigentümer, Nachbarn und Gewerbetreibende konnten bis 13. Februar 2017 Stellungnahmen abgeben. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (4 und 9) können die geplanten Nutzungsänderungen und Bauvorhaben standortrelevant sein.

Frist: 13. February 2017

Betroffene Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende (insb. Gastronomen) in den Münchner Stadtbezirken 4 (Schwabing-West) und 9 (Neuhausen-Nymphenburg) sollten prüfen, ob ihre Grundstücke oder Betriebe vom Bebauungsplanverfahren Nr. 1954 bzw. der Flächennutzungsplanänderung betroffen sind, und ggf. fristgerecht Stellungnahmen einreichen. Frist war der 13.02.2017 (abgelaufen).

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 enthält zwei Bekanntmachungen: eine Satzung zur Wahl der Seniorenvertretung (ohne Relevanz für die betrachteten Betriebstypen) sowie die Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2072a für das Gebiet Boschetsrieder Straße/Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Machtlfinger Straße in München. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (Beschluss vom 16.12.2015). Für Immobilieneigentümer und -entwickler im betroffenen Gebiet gelten Fristen nach §§ 44 und 215 BauGB für Entschädigungsansprüche und Rügen von Verfahrensfehlern.

Frist: 8. December 2017

Eigentümer und Entwickler von Grundstücken im Bebauungsplangebiet (Boschetsrieder Str./Drygalski-Allee/Kistlerhofstr./Machtlfinger Str., München) sollten den Plan einsehen und prüfen, ob Entschädigungsansprüche (§ 44 BauGB, Frist: 3 Jahre nach Kalenderjahr des Vermögensnachteils) oder Rügen von Verfahrensfehlern (§ 215 BauGB, Frist: 1 Jahr ab Bekanntmachung) geltend gemacht werden müssen. Einsicht beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, München.

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