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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_10_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 10/2017 veröffentlicht mehrere Bebauungsplan-Verfahren (u. a. Nr. 1609, 2092, 2093, 2098) sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide für verschiedene Stadtbezirke Münchens. Für Immobilienprofis (Makler, Verwalter, Investoren) relevant sind insbesondere die öffentlichen Auslegungen und frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Einwendungsfristen bis zum 22. Mai 2017 umfassen. Darüber hinaus tritt der Bebauungsplan Nr. 1609 (Hanns-Seidel-Platz/Fritz-Erler-Straße) mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Frist: 22. May 2017
Was zu tun ist:
Immobilienprofis und -eigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (3, 12, 22) sollten die ausgelegten Bebauungsplanentwürfe einsehen und ggf. fristgerecht bis zum 22. Mai 2017 Einwendungen einreichen. Für den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1609 gilt: Entschädigungsansprüche nach §§ 39–42 BauGB müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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