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Info Immobilienwirtschaft 19. May 2026

Beschlussausfertigung § 54 zur Vorlage B 53 2026

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung nimmt einen Zwischenbericht des Magistrats zur Kenntnis, der die stärkere Berücksichtigung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Mietspiegelerhebung zum Thema hat. Dies betrifft die Weiterentwicklung des Frankfurter Mietspiegels und könnte künftig Auswirkungen auf Mietpreise in Abhängigkeit von der Energieeffizienzklasse eines Gebäudes haben. Vermieter und Hausverwaltungen in Frankfurt sollten die weitere Entwicklung dieses Vorhabens beobachten.

Was zu tun ist:
Keine unmittelbare Handlungspflicht. Vermieter und Hausverwaltungen sollten den Fortgang des Verfahrens zur Mietspiegelreform in Frankfurt verfolgen, da eine stärkere Gewichtung energetischer Merkmale die Einordnung von Mietobjekten und damit zulässige Miethöhen beeinflussen kann.

Quelle: Frankfurt PARLIS Beschlüsse · Originaldokument ansehen →

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