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Bußgelder im Gastgewerbe & Handwerk

Ein Überblick über häufige Verstöße und die drohenden Bußgelder. Die Angaben sind Richtwerte – im Einzelfall entscheiden Behörden nach Schwere und Wiederholung. Kein Rechtsrat; bitte ziehen Sie im Zweifel einen Anwalt hinzu.

Lebensmittelhygiene & HACCP

Verstoß Rechtsgrundlage Bußgeld Hinweis
Fehlendes oder unvollständiges HACCP-Konzept § 59 LFGB i.V.m. EU-VO 852/2004 bis 50.000 € Bei wiederholten Verstößen oder Betriebsschließung auch höher.
Fehlende Eigenkontrollen / Temperaturprotokolle § 59 LFGB bis 25.000 € Ordnungswidrigkeit; bei Gesundheitsgefährdung auch Straftat.
Verstoß gegen Kühlpflichten (verderbliche Waren) § 59 LFGB i.V.m. LMHV bis 25.000 € Ware kann kostenpflichtig vernichtet werden.

Kassensicherungsverordnung (TSE)

Verstoß Rechtsgrundlage Bußgeld Hinweis
Kassensystem ohne zertifizierte TSE betrieben § 379 AO bis 25.000 € Gilt seit 01.01.2020; Nachholpflicht für ältere Systeme.
Keine Belegausgabepflicht erfüllt § 146a AO bis 25.000 € Bon muss angeboten werden – Gast muss ihn nicht annehmen.
Manipulierte oder gelöschte Kassendaten §§ 370, 379 AO unbegrenzt (Steuerhinterziehung) Kann Strafverfolgung auslösen.

Mindestlohn & Arbeitszeit

Verstoß Rechtsgrundlage Bußgeld Hinweis
Zahlung unter Mindestlohn § 21 MiLoG bis 500.000 € Höchstes Bußgeld im Gastgewerbe; auch bei Subunternehmen.
Fehlende Arbeitszeitaufzeichnung (Minijobber) § 21 MiLoG i.V.m. § 17 MiLoG bis 30.000 € Beginn, Ende und Dauer müssen spätestens am Folgetag dokumentiert sein.
Überschreitung der Höchstarbeitszeit § 22 ArbZG bis 30.000 € Max. 8h/Tag; Ausnahmen bis 10h möglich wenn Ausgleich erfolgt.

Infektionsschutz & Hygieneschulung

Verstoß Rechtsgrundlage Bußgeld Hinweis
Einsatz von Personal ohne IfSG-Belehrung (§ 43) § 73 IfSG bis 25.000 € Gilt für jeden neuen Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt.
Fehlende innerbetriebliche Folgebelehrungen § 73 IfSG bis 25.000 € Alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber, dokumentiert und unterschrieben.

Sondernutzung & Gaststättenrecht

Verstoß Rechtsgrundlage Bußgeld Hinweis
Außengastronomie ohne Sondernutzungserlaubnis Landesstraßengesetze / kommunale Satzungen 50 – 5.000 € (je nach Stadt) Möblierung kann kostenpflichtig entfernt werden.
Betrieb einer Gaststätte ohne Erlaubnis (wo nötig) Landesgaststättengesetze bis 5.000 € Je nach Bundesland unterschiedlich – Bayern und einige andere fordern Konzession.
Verstoß gegen Sperrzeiten Landesrecht / kommunale Sperrzeitenverordnung bis 5.000 € Wiederholungsverstöße können zum Entzug der Gaststättenerlaubnis führen.

Datenschutz (DSGVO)

Verstoß Rechtsgrundlage Bußgeld Hinweis
Videoüberwachung ohne Kennzeichnung oder Rechtsgrundlage Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes Für kleine Betriebe in der Praxis meist 500–5.000 € bei erstmaligem Verstoß.
Kein Verarbeitungsverzeichnis geführt Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis 10 Mio. € In der Praxis selten allein bußgeldbewehrt; oft Teil größerer Verstöße.

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