Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat beantragt, die Generalsanierung des Neuen Rathauses ab 2032 aus Haushaltsgründen zu stoppen. Der Betrieb des Ratskellers soll öffentlich ausgeschrieben werden – inklusive Übernahme der Raumsanierungskosten durch den Pächter –, um dort wieder einen gastronomischen Betrieb zu ermöglichen. Es handelt sich um einen politischen Antrag ohne unmittelbare Rechtswirkung; eine konkrete Ausschreibung ist noch nicht erfolgt.
Gastronomiebetriebe bzw. Gastronomen, die eine Pachtfläche in einer exponierten Münchner Innenstadtlage suchen, sollten die weitere Entwicklung dieses Antrags verfolgen und sich ggf. auf eine zukünftige Ausschreibung des Ratskellers vorbereiten.
Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat die Beratung zur Aufstellungsbeschluss-Änderung des Bebauungsplans Nr. 929 (Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße) vertagt. Die Vorlage M 48 wurde bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Für Eigentümer, Entwickler und Makler im betroffenen Gebiet ergibt sich derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf, jedoch sollte die weitere Entwicklung des Bebauungsplans beobachtet werden.
Keine sofortige Aktion erforderlich. Immobilieneigentümer, Verwalter und Makler im Bereich Gutleutstraße/Erntestraße (Frankfurt) sollten den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens Nr. 929 bei der nächsten Stadtverordnetensitzung beobachten.
Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat beantragt, städtische Grundstücke für genossenschaftliches Wohnen künftig zu verkaufen statt in Erbpacht zu vergeben. Begründet wird dies mit der erschwerten Kapitalmarktfinanzierung auf Basis bestehender Erbpachtkonditionen, die viele Projekte für Genossenschaften kaum noch umsetzbar machen. Der Antrag ist ein politischer Vorstoß ohne unmittelbare Rechtswirkung, könnte aber die Grundstücksvergabepraxis der LH München mittelfristig verändern.
Für Immobilienakteure (Verwalter, Vermieter, Projektentwickler) in München empfiehlt sich eine Beobachtung des weiteren Beschlussverlaufs. Wohnungsgenossenschaften sollten die Entwicklung aktiv verfolgen, da eine Änderung der Vergabepraxis neue Projektchancen eröffnen könnte.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen der Lokalbaukommission München, darunter den Umbau einer Gastronomie in der Ledererstr. 5 (UG und EG), Umnutzungen von Gewerbeflächen zu Wohneinheiten sowie Wohnungsneubauten. Betroffene Nachbarn (Miteigentümer) gelten mit Erscheinen des Amtsblatts als zugestellt; die Klagefrist beträgt einen Monat. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer/-verwalter in den betroffenen Liegenschaften besteht ggf. Handlungsbedarf bei Nachbareinwendungen.
Betroffene Nachbarn der genannten Grundstücke sollten prüfen, ob sie Einwände gegen die erteilten Baugenehmigungen haben und ggf. innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Gastronomiebetreiber mit Umbauvorhaben (Ledererstr. 5) sollten die Auflagen des Genehmigungsbescheids beachten.
Das Münchner Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter den Umbau einer Gastronomie in der Ledererstr. 5 sowie die Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7). Daneben werden Baugenehmigungen für Wohngebäude und Nutzungsänderungen bekanntgegeben, die für die Immobilienwirtschaft (Bauplanung, Umnutzungen) relevant sind. Eine Allgemeinverfügung zum Sporttauchen im Badesee Riem ist für die genannten Betriebstypen nicht relevant.
Gastronomiebetriebe und Immobilienakteure (Verwalter, Makler, Eigentümer) sollten prüfen, ob sie von den bekanntgemachten Baugenehmigungen in ihrem Umfeld betroffen sind (z. B. Nutzungsänderungen in der Nachbarschaft, Konkurrenz durch neue Beherbergungsbetriebe). Einsprüche gegen Baugenehmigungen sind innerhalb der gesetzlichen Frist möglich.
Der Münchner Stadtrat (SPD-Fraktion) beantragt die Ermöglichung eines öffentlichen Public Viewings zur Fußball-WM 2026 am Hans-Jochen-Vogel-Platz. Die Veranstaltung soll ohne Konsumzwang gestaltet werden, wobei das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ausdrücklich erlaubt sein soll. Gleichzeitig sollen regionale Gastronomiebetriebe aktiv eingebunden werden, um die lokale Wirtschaft zu stärken.
Münchner Gastronomiebetriebe können eine Einbindung in das geplante Public Viewing zur WM 2026 anstreben. Der Antrag sieht explizit die Beteiligung regionaler Gastronomiebetriebe vor – entsprechende Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung oder Olympiapark München GmbH empfehlenswert.
Wiener Wohnen (städtischer Wohnbauträger Wien) erlaubt ab sofort allen Gemeindebau-Mieter*innen die Installation von Split-Klimaanlagen in Wohnungen und Geschäftslokalen, sofern technische, bauliche und rechtliche Vorgaben erfüllt sind. Die Montage muss durch konzessionierte Fachbetriebe erfolgen; Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Einsatz umweltfreundlicher Kältemittel sind einzuhalten. Kosten für Anschaffung, Installation, Betrieb und Wartung tragen die Mieter*innen selbst.
Kälte-/Klimabetriebe: Neue Auftragschancen im Wiener Gemeindebau prüfen; Konzessionsstatus sicherstellen, da fachgerechte Montage durch konzessionierte Firmen Pflicht ist. Immobilienverwaltungen/Vermieter im Wiener Gemeindebau: Neue interne Regelung von Wiener Wohnen beachten; Mieteranfragen nach dem definierten Genehmigungsverfahren bearbeiten und auf wienerwohnen.at verweisen.
In Berlin wächst die öffentliche Unterstützung für eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes mit Wohnungsbau: Laut einer IHK-Umfrage (April 2026) befürworten 59 % der Berliner eine maßvolle Randbebauung. Die Initiative „Zuhause am Tempelhofer Feld" hat am 20.05.2026 ein konkretes städtebauliches Konzept mit rund 21.400 bezahlbaren Wohnungen auf 100 Hektar vorgestellt, das innerhalb von sechs Jahren realisiert werden könnte. Ein verbindlicher Beschluss oder eine Gesetzesänderung liegt noch nicht vor; das Tempelhof-Gesetz bleibt vorerst in Kraft.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienakteure (Investoren, Projektenwickler, Makler) in Berlin sollten die politische und planerische Entwicklung rund um das Tempelhofer Feld beobachten, da eine mögliche Gesetzesänderung erhebliche Marktpotenziale eröffnen würde.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter eine Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7), den Umbau einer Souterrainwohnung (Holbeinstr. 6), die Verlängerung einer Genehmigung für ein Mehrfamilienhaus sowie eine Nutzungsänderung von Büros zu Arztpraxen. Die Bekanntmachungen ersetzen die Nachbarzustellung und eröffnen die einmonatige Klagefrist beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Für Gastronomen und Immobilienbetriebe (Vermieter, WEG-Eigentümer) in betroffenen Nachbarlagen kann dies Einspruchsrechte begründen.
Betroffene Nachbarn der genannten Anwesen (Gaißacher Str. 7, Holbeinstr. 6, Am Mitterfeld/Trudering, Truderinger Str. 330) prüfen, ob sie dem jeweiligen Vorhaben zugestimmt haben. Falls nicht, kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung (20.05.2026) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Akteneinsicht ist digital oder vor Ort bei der Lokalbaukommission München möglich.
Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung nimmt einen Zwischenbericht des Magistrats zur Kenntnis, der die stärkere Berücksichtigung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Mietspiegelerhebung zum Thema hat. Dies betrifft die Weiterentwicklung des Frankfurter Mietspiegels und könnte künftig Auswirkungen auf Mietpreise in Abhängigkeit von der Energieeffizienzklasse eines Gebäudes haben. Vermieter und Hausverwaltungen in Frankfurt sollten die weitere Entwicklung dieses Vorhabens beobachten.
Keine unmittelbare Handlungspflicht. Vermieter und Hausverwaltungen sollten den Fortgang des Verfahrens zur Mietspiegelreform in Frankfurt verfolgen, da eine stärkere Gewichtung energetischer Merkmale die Einordnung von Mietobjekten und damit zulässige Miethöhen beeinflussen kann.
Der Wiener Gemeinderat hat den Flächenwidmungsplan im Plandokument Nr. 8381 (13. Bezirk, KatGen Lainz und Speising) mehrheitlich beschlossen. Diskutiert wurden Fragen zu Schutzzonen, Verdichtung und einem umstrittenen Bauvorhaben im Bereich des Napoleonwaldes. Ein Antrag auf Ausweitung der Schutzzonen fand keine Mehrheit.
Immobilienprojektentwickler und Bauträger im 13. Wiener Gemeindebezirk (Hietzing) sollten die neu beschlossene Flächenwidmung (Plandokument Nr. 8381) sowie die geltenden Schutzzonen prüfen, bevor neue Bauvorhaben geplant oder Grundstücke erworben werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat einen Zwischenbericht über ein Flusswärmepumpen-Projekt am Main im Ortsbezirk 1 zur Kenntnis genommen. Das Projekt zielt auf die Nutzung von Flusswärme des Mains zur günstigen und klimafreundlichen Energieversorgung ab. Derzeit handelt es sich um einen reinen Zwischenbericht ohne unmittelbare Handlungspflichten; die Entwicklung ist jedoch für Wärmepumpen-Handwerker und Immobilieneigentümer im betroffenen Gebiet zu beobachten.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpen-Kompetenz sowie Immobilieneigentümer im Ortsbezirk 1 sollten die weitere Projektentwicklung verfolgen, da sich daraus künftig Anschlussmöglichkeiten oder Förderprogramme ergeben könnten.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 enthält im nichtamtlichen Teil ausschließlich Buchbesprechungen juristischer Fachwerke. Für die Immobilienwirtschaft potenziell relevant ist die besprochene Publikation zu den 35. Mietrechtstagen, die Rechtsfragen zum Mietvertragsende behandelt (u. a. verhaltensbedingte Kündigung, Schutzinstrumente für gekündigte Mieter, Beendigung von Geschäftsraummietverhältnissen). Es handelt sich um reine Fachliteraturnachweise ohne unmittelbaren Handlungsbedarf.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienprofis (Vermieter, Hausverwaltungen, Makler) können die besprochenen Fachpublikationen – insbesondere den Tagungsband zu den 35. Mietrechtstagen – zur Weiterbildung und Rechtssicherheit nutzen.
Die Landeshauptstadt München setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 per öffentlicher Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest. Steuerpflichtige ohne individuellen Bescheid zahlen die Grundsteuer in vier Raten (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2017) bzw. als Jahreszahler am 1. Juli 2017. Der Großteil des Textes betrifft ein Planfeststellungsverfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der S-Bahn-Station München Rosenheimer Platz, das für die betrachteten Betriebstypen nicht unmittelbar relevant ist.
Frist: 15. February 2017
Immobilieneigentümer und Vermieter in München sollten prüfen, ob sie einen individuellen Grundsteuerbescheid für 2017 erhalten haben. Falls nicht, gilt die Grundsteuer aus 2016 als festgesetzt und ist zu den genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 veröffentlicht mehrere Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen) im Bereich Kreativquartier Dachauer Straße/Schwere-Reiter-Straße sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide, darunter einen Vorbescheid für eine Bäckerei mit Café, Hotel und Produktion (Hans-Fischer-Str. 9). Betroffene Grundstückseigentümer, Nachbarn und Gewerbetreibende konnten bis 13. Februar 2017 Stellungnahmen abgeben. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (4 und 9) können die geplanten Nutzungsänderungen und Bauvorhaben standortrelevant sein.
Frist: 13. February 2017
Betroffene Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende (insb. Gastronomen) in den Münchner Stadtbezirken 4 (Schwabing-West) und 9 (Neuhausen-Nymphenburg) sollten prüfen, ob ihre Grundstücke oder Betriebe vom Bebauungsplanverfahren Nr. 1954 bzw. der Flächennutzungsplanänderung betroffen sind, und ggf. fristgerecht Stellungnahmen einreichen. Frist war der 13.02.2017 (abgelaufen).
Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 enthält zwei Bekanntmachungen: eine Satzung zur Wahl der Seniorenvertretung (ohne Relevanz für die betrachteten Betriebstypen) sowie die Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2072a für das Gebiet Boschetsrieder Straße/Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Machtlfinger Straße in München. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (Beschluss vom 16.12.2015). Für Immobilieneigentümer und -entwickler im betroffenen Gebiet gelten Fristen nach §§ 44 und 215 BauGB für Entschädigungsansprüche und Rügen von Verfahrensfehlern.
Frist: 8. December 2017
Eigentümer und Entwickler von Grundstücken im Bebauungsplangebiet (Boschetsrieder Str./Drygalski-Allee/Kistlerhofstr./Machtlfinger Str., München) sollten den Plan einsehen und prüfen, ob Entschädigungsansprüche (§ 44 BauGB, Frist: 3 Jahre nach Kalenderjahr des Vermögensnachteils) oder Rügen von Verfahrensfehlern (§ 215 BauGB, Frist: 1 Jahr ab Bekanntmachung) geltend gemacht werden müssen. Einsicht beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, München.
Die Landeshauptstadt München hebt per Satzung zwei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete im Westend (Block 7 und Block 18) auf und stellt vorbereitende Untersuchungen für weitere Sanierungsgebiete gemäß § 141 BauGB ein. Zusätzlich werden zwei Baugenehmigungen (Neubau Einfamilienhaus Fauststraße, DG-Neubau/-Ausbau Oettingenstraße) öffentlich bekannt gemacht. Diese Vorgänge sind primär für Eigentümer, Verwalter und Makler in den betroffenen Münchener Stadtgebieten relevant, da die Aufhebung von Sanierungsgebieten Auswirkungen auf Ausgleichsbeträge, Vorkaufsrechte und baurechtliche Pflichten haben kann.
Eigentümer, Verwalter und Makler in den betroffenen Gebieten (Block 7 und Block 18, Westend München; Fauststraße Perlach; Oettingenstraße Schwabing) sollten prüfen, ob ihre Liegenschaften betroffen sind. Mit Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen sanierungsrechtliche Bindungen (z. B. Genehmigungspflichten nach §§ 144, 145 BauGB). Betroffene Nachbarn der Baugenehmigungen können innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben.
Das Münchner Amtsblatt vom März 2017 veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen, Vorbescheide und den Erlass des Bebauungsplans Nr. 2087a (Inkrafttreten 20. Februar 2017) für ein Gebiet rund um den Georg-Brauchle-Ring. Ebenfalls bekannt gemacht werden Baugenehmigungen für Neubauten und Sanierungen (u. a. Frauenstr. 26, Fritz-Erler-Str., Balanstr. 73) sowie ein positiver Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Luftschutzbunkers zum Museum. Die Bekanntmachungen sind relevant für Immobilieneigentümer, Verwalter und Makler als Nachbarn oder Beteiligte in den betroffenen Gebieten, da Klagefristen von einem Monat ab Zustellung laufen.
Betroffene Nachbarn und Immobilieneigentümer in den genannten Münchner Gebieten sollten prüfen, ob sie von den Baugenehmigungen oder dem neuen Bebauungsplan betroffen sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Einsichtnahme in die Akten ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Blumenstraße 28b bzw. 19) nach Terminvereinbarung möglich.
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft und subventioniert die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, was zu einer durchschnittlichen Senkung der Stromnetzgebühren von ca. 15 % für Haushalte und Unternehmen führt. Eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt – ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde Ende April 2026 abgelehnt. Für Gastro-, Handwerks- und Immobilienbetriebe ergeben sich leichte Entlastungen bei den Energiekosten, jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Frist: 1. January 2026
Keinen akuten Handlungsbedarf. Betriebe sollten ihre Energiekostenplanung für 2026 anpassen und die gesunkenen Stromnetzentgelte sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage in der Nebenkostenabrechnung bzw. Kalkulation berücksichtigen. Entwicklungen zur Stromsteuersenkung weiterverfolgen.
Die Landeshauptstadt München leitet ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) für das Gebiet Haldenseestraße im Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach ein. Geplant ist die Entwicklung einer sanierungsbedürftigen Siedlung zu einem Wohnquartier mit ca. 760 Wohneinheiten, sozialen Einrichtungen und Grünflächen. Die Öffentlichkeit konnte vom 27. März bis 10. April 2017 Einsicht nehmen und Äußerungen einbringen.
Frist: 10. April 2017
Für Immobilieneigentümer und -investoren im betroffenen Gebiet (Haldenseestraße, Bad-Schachener-Straße, Hechtseestraße, Krumbadstraße): Planungsunterlagen prüfen und ggf. Stellungnahme im Beteiligungsverfahren einreichen (Frist war 10.04.2017 – für aktuelle Vorhaben: Bebauungsplanfortschritt beobachten).