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Gastgewerbe – Berlin

Restaurants, Bars, Cafés, Imbisse, Catering

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 7. May 2026

Materialien zur 74. und 85.Sitzung : d19-2724.pdf [ 32,0 KB ]

Ein Antrag der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative für ein Direktanstellungsgebot bei Lieferdiensten der Essens- und Lebensmittelbranche einzubringen. Lieferdienste sollen verpflichtet werden, Fahrer ausschließlich in direkten Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen – Subunternehmer, Scheinselbstständige und Leiharbeiter wären verboten. Gastronomiebetriebe, die Lieferdienste beauftragen oder selbst betreiben, wären direkt betroffen, da die Definition von „Lieferdienst" ausdrücklich den Transport von Speisen im Auftrag von Gastronomiebetrieben einschließt.

Frist: 31. March 2026

Gastronomiebetriebe, die eigene Lieferdienste betreiben oder Lieferfahrten organisieren, sollten prüfen, ob sie Fahrer über Subunternehmen oder als Selbstständige einsetzen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wäre eine Umstellung auf direkte Arbeitsverhältnisse erforderlich. Der Antrag ist noch kein geltendes Recht – Entwicklung der Gesetzesinitiative beobachten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 7. May 2026

Materialien zur 75. und 85.Sitzung : d19-2738.pdf [ 31,0 KB ]

Der Berliner Antrag der Fraktion Die Linke fordert ein Direktanstellungsgebot für plattformbasierte Lieferdienste, eine konsequente Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie (2024/2831) sowie verstärkte Kontrollen des Nachweisgesetzes (NachwG) mit Bußgeldern bei Verstößen. Betroffen sind insbesondere Lieferdienst-Unternehmen im Gastronomiebereich (z. B. Essenslieferdienste), die Subunternehmermodelle oder Scheinselbständigkeit einsetzen. Für das Gastgewerbe relevant, da viele Restaurants und Caterer mit plattformbasierten Lieferdiensten kooperieren oder selbst solche Strukturen nutzen.

Gastronomiebetriebe mit Lieferdienst-Beschäftigten (insbesondere über Subunternehmer oder Plattformen) sollten prüfen, ob schriftliche Arbeitsverträge gemäß NachwG vorliegen und ob Beschäftigungsverhältnisse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Einsatz von Plattform-Lieferdiensten die künftige Entwicklung eines möglichen Direktanstellungsgebots beobachten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Muss ich als Gastronom das Amtsblatt selbst lesen? +

Nein. Paragrafenwächter scannt täglich Amtsblätter, Veterinäramts-Bekanntmachungen und Stadtratsbeschlüsse und schickt Ihnen nur die relevanten Änderungen direkt per E-Mail – kostenlos und ohne Rauschen.

Welche Vorschriften gelten für mein Restaurant? +

Restaurants und Bars unterliegen u. a. der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), HACCP-Anforderungen, dem Gaststättenrecht, Sperrzeitenverordnungen, Sondernutzungssatzungen für Außengastronomie sowie arbeitsrechtlichen Regelungen wie Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz.

Was passiert, wenn ich eine Regeländerung verpasse? +

Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Sondernutzungsregeln können zu Bußgeldern, Betriebsschließungen oder dem Entzug der Konzession führen. Paragrafenwächter informiert Sie proaktiv, bevor solche Fristen ablaufen.

Wie oft ändern sich die Vorschriften für die Gastronomie? +

Bundesrecht, Landesrecht und kommunale Satzungen ändern sich im Schnitt mehrfach pro Quartal. Besonders häufig betroffen: Hygiene, Sondernutzungsgebühren und Mindestlohn.

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