Der Münchner Stadtrat-Beschluss dokumentiert den Rückblick auf das Oktoberfest 2025, u. a. Brandschutzanforderungen (Abstandsflächen nach BayBO), Hygiene- und Trinkwasserüberwachung sowie Ausschank- und Verzehrstatistiken der Gastronomiebetriebe. Für Gastronomiebetriebe relevant sind insbesondere die tägliche Trinkwasserprobenentnahme durch das Gesundheitsreferat, die Bio-Zertifizierungspflichten (Ökolandbaugesetz) sowie die zunehmende Erwartung bargeldloser Bezahlmöglichkeiten. Kälte- und Klimatechnikbetriebe sind von diesem Dokument nicht betroffen.
Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest (und vergleichbaren Veranstaltungen) sollten sicherstellen: (1) Bio-Produkte sind durch eine akkreditierte Kontrollstelle zertifiziert (Ökolandbaugesetz); (2) Trinkwasserqualität wird behördlich überwacht – eigene Hygieneprozesse entsprechend dokumentieren; (3) Bargeldlose Bezahlterminals werden zunehmend erwartet. Für Festzeltbetriebe: Einhaltung der Abstandsflächenvorgaben nach Art. 30 BayBO bei der Planung prüfen.