← Startseite  ·  Gastgewerbe

Gastgewerbe in Hamburg

Hamburg hat das Hamburgische Gaststättengesetz (HmbGastG) seit 2005, das vergleichsweise liberal ist. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz koordiniert die Lebensmittelüberwachung.

Lokale Besonderheiten

  • Das HmbGastG kennt keine allgemeine Konzessionspflicht mehr – eine Gewerbeanmeldung reicht in vielen Fällen aus.
  • Im Bereich Reeperbahn und Schanzenviertel gelten besondere Sperrzeitenregelungen und Auflagen.
  • Hamburgs Hygieneampel (Transparenzsystem) wurde eingeführt – Kontrollbefunde werden öffentlich zugänglich gemacht.
  • Für Hafengebiete und Eventgastronomie auf dem Wasser gelten zusätzliche hafenrechtliche Vorschriften.

Aktuelle Meldungen

Alle Meldungen →
Info GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 11. May 2026

Handelskammer: Teilqualifizierung ungelernter Hilfskräfte wirkt

Die Handelskammer Hamburg informiert über das Modell der Teilqualifizierung (TQ), mit dem ungelernte Erwachsene über 25 Jahren schrittweise einen anerkannten IHK-Berufsabschluss nachholen können. Die Kosten werden für Beschäftigte und Arbeitssuchende von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Modell ist grundsätzlich in allen Ausbildungsberufen anwendbar und damit auch für Betriebe im Gastgewerbe sowie im Kälte-Klima-Handwerk als Instrument zur Fachkräftegewinnung relevant.

Betriebe können prüfen, ob ungelernte Mitarbeitende über das TQ-Programm zu qualifizierten Fachkräften weiterentwickelt werden können. Kontaktaufnahme mit der zuständigen IHK oder Agentur für Arbeit empfohlen, um Fördermöglichkeiten und geeignete Bildungsträger zu identifizieren.

Handelskammer Hamburg · Quelle → · Details →

Compliance-Meldungen für Hamburg per E-Mail?

Kostenlos, kein Spam – automatisch informiert wenn sich in Hamburg etwas ändert.

Jetzt kostenlos anmelden →