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Gastgewerbe in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist eine der gastronomisch dichtesten Städte Deutschlands. Neben bundesweit gültigen Hygienevorschriften gelten hier eigene kommunale Regelungen zu Sondernutzung, Sperrzeiten und Veterinärkontrolle.

Lokale Besonderheiten

  • Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie werden durch die städtische Sondernutzungssatzung geregelt und jährlich angepasst.
  • Sperrzeiten in Frankfurt: Gaststätten dürfen werktags bis 2 Uhr, an Wochenenden bis 3 Uhr geöffnet bleiben – Ausnahmen möglich.
  • Das Frankfurter Veterinäramt führt regelmäßig unangemeldete Betriebskontrollen nach EU-Verordnung 882/2004 durch.
  • Für die Innenstadtlagen (Sachsenhausen, Innenstadt) gelten teils verschärfte Auflagen zum Lärmschutz.

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