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Kälteanlagenbauer, Klimatechnik-Handwerksbetriebe
Die SWM Versorgungs GmbH München erhöht ab dem 01.01.2017 die Wasserpreise (Verbrauchspreis: 1,6799 €/m³ brutto) sowie die Grundpreise für Hausanschlüsse gestaffelt nach Zählergröße. Zudem werden die Fernwärmepreise ab 01.01.2017 angepasst (Arbeitspreis Heizwassernetz: 64,49 €/MWh brutto; Grundpreis: 44,65 €/kW und Jahr). Diese Änderungen betreffen alle Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet München, die Wasser und/oder Fernwärme von der SWM beziehen.
Frist: 1. January 2017
Betriebe und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet der SWM München sollten die neuen Wasser- und Fernwärmetarife ab 01.01.2017 in ihre Kostenplanung und Nebenkostenabrechnungen einkalkulieren. Vermieter müssen die geänderten Betriebskosten korrekt auf Mieter umlegen.
Die EU-F-Gas-Verordnung schreibt schrittweise Reduktionen von fluorierten Treibhausgasen vor. Kälte- und Klimatechnikbetriebe müssen Sachkundenachweise aktuell halten und bestimmte Kältemittel bis zu festgelegten Fristen auslaufen lassen.
Für Tätigkeiten an Kälteanlagen mit F-Gasen ist ein Sachkundenachweis gemäß EU-Verordnung 2015/2067 Pflicht. Paragrafenwächter informiert über Änderungen bei Zertifizierungsanforderungen, Förderprogrammen (BAFA/KfW) und Meldepflichten.
BAFA und KfW ändern Förderbedingungen für Wärmepumpen und Klimatechnik regelmäßig. Paragrafenwächter scannt diese Quellen automatisch und benachrichtigt Sie bei relevanten Änderungen.
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