Immobilienwirtschaft
WEG-Reform: Was Verwalter und Eigentümer wissen müssen
Was hat sich durch die WEG-Reform 2020 geändert?
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde zum 1. Dezember 2020 umfassend reformiert. Ziel war eine Modernisierung des Rechts und eine Stärkung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als eigenständige Rechtsperson.
Beschlussfähigkeit und Eigentümerversammlungen
Eine der wichtigsten Änderungen: Eigentümerversammlungen sind jetzt immer beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der erschienenen Eigentümer. Die frühere Regelung, wonach mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sein musste, entfällt. Außerdem sind Online-Teilnahmen an Versammlungen nun ausdrücklich erlaubt.
Neue Pflichten für Verwalter
Verwalter müssen seit der Reform:
- Eine Zertifizierung als „zertifizierter Verwalter" vorweisen können (Übergangsfrist endete 2023)
- Ein Vermögensverwaltungskonto für die Gemeinschaft führen
- Beschlüsse in einer Beschluss-Sammlung dokumentieren
- Auf Verlangen eines Eigentümers innerhalb von 6 Monaten eine Versammlung einberufen
Bauliche Veränderungen und E-Mobilität
Einzelne Eigentümer haben nun ein erleichtertes Recht auf bauliche Veränderungen für Ladestationen (Wallboxen), Barrierefreiheit, Einbruchschutz und schnelles Internet. Die Gemeinschaft kann solche Maßnahmen nicht mehr grundsätzlich blockieren.
Laufende Rechtsprechung
Zu vielen Fragen der WEG-Reform entwickelt sich die Rechtsprechung noch. Paragrafenwächter informiert über relevante BGH-Urteile und Gesetzesänderungen, die Ihren Verwaltungsalltag betreffen.
Kein Rechtsrat – bitte prüfen Sie alle Angaben anhand der verlinkten Originalquellen und ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzu.