← Alle Meldungen · Gastgewerbe

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_11_X3.pdf

Die Satzung über die Benutzung der Markthallen München wird geändert: Für Verkaufseinrichtungen, die im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis mit bestuhtem Gastraum oder Freischankfläche genutzt werden, wird eine Jahresgebühr von 9 % des Jahresnettoumsatzes erhoben. Für den Biergarten auf dem Viktualienmarkt gilt ein erhöhter Satz von 13,25 % des Jahresnettoumsatzes. Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft (Stadtratsbeschluss vom 20.03.2019).

Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe, die in Münchner Markthallen tätig sind und eine Gaststättenerlaubnis mit bestuhtem Gastraum oder Freischankfläche besitzen, müssen prüfen, ob sie von der neuen Jahresgebühr (9 % bzw. 13,25 % des Nettoumsatzes) betroffen sind. Ggf. ist ein Vertrag gemäß § 8 der Markthallensatzung zu prüfen oder abzuschließen, um die umsatzbasierte Gebühr zu vermeiden.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

Solche Meldungen direkt per E-Mail erhalten?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →