Amtsblatt_27_X3.pdf
Das Münchner Amtsblatt Nr. 27/2020 enthält u. a. eine örtliche Bestimmung eines Alkoholkonsumverbots für den Baldeplatz und die Isarauen in München. Dies ist für Gastronomiebetriebe in diesem Bereich relevant, da der Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum eingeschränkt wird. Für Kälte- und Klimatechnikbetriebe sind keine relevanten Inhalte enthalten.
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe im Bereich Baldeplatz und Isarauen (München) müssen prüfen, ob ihr Betrieb oder ihre Außenbewirtschaftung vom örtlichen Alkoholkonsumverbot betroffen ist und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung treffen.
Gastronomiebetriebe im Bereich Baldeplatz und Isarauen (München) müssen prüfen, ob ihr Betrieb oder ihre Außenbewirtschaftung vom örtlichen Alkoholkonsumverbot betroffen ist und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung treffen.
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