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Info Immobilienwirtschaft 5. June 2026

Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an

Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen und eine Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) angekündigt. Die Verordnung regelt bundeseinheitlich den Einsatz von wiederaufbereitetem Bauschutt und Aushub in technischen Bauwerken; eine rechtssichere Regelung zum sogenannten „Abfallende" für mineralische Recycling-Baustoffe steht jedoch weiterhin aus. Im Rahmen der bis Mitte 2027 geplanten Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen Entbürokratisierung und Digitalisierung des Vollzugs verbessert werden.

Frist: 30. June 2027
Was zu tun ist:
Immobilienunternehmen und Bauträger sollten die geplante Novelle der ErsatzbaustoffV sowie die Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (bis Mitte 2027) im Blick behalten, da sich daraus neue Anforderungen und ggf. auch Erleichterungen beim Einsatz von Recycling-Baustoffen bei Bau- und Sanierungsprojekten ergeben können. Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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