Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]
Das Berliner Abgeordnetenhaus berät einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/3031), der das bestehende Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG) in ein umfassendes Wohnungsbewirtschaftungsgesetz überführt. Eigentümer von mehr als 1.000 Wohnungen werden verpflichtet, 10 % der belegungsgebundenen Wohnungen an wohnungslose Personen zu vermieten; Miethöhen werden reguliert und Genehmigungsvoraussetzungen für Zweckentfremdung werden deutlich verschärft. Zudem wird ein neues Landesamt für Mieter*innenschutz errichtet, das die Durchführung der neuen Regelungen übernimmt.
Berliner Immobilieneigentümer und Verwalter mit großen Wohnungsbeständen (>1.000 WE) müssen Belegungs- und Mietpreisbindungen prüfen und ggf. Vermietungsquoten für wohnungslose Personen einplanen. Alle Eigentümer sollten Genehmigungsverfahren für Zweckentfremdung (z. B. Abriss, Leerstand, Ferienwohnungen) auf die verschärften Voraussetzungen hin überprüfen. Entwicklung und Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin beobachten.
Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →
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