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Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Der Text beschreibt Berlins wohnungspolitische Instrumente: das Modell der kooperativen Baulandentwicklung (Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Neubau, 30 %-Quote), das seit Dezember 2024 geltende „Schneller-Bauen-Gesetz" (Deregulierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren) sowie die Wohnungsbauförderung (WFB) mit bis zu 300.000 € Fördermitteln pro Wohnung. Für private Investoren und Vermieter relevant sind insbesondere die Förderbedingungen der WFB 2023, die Bindungspflichten bei kooperativer Baulandentwicklung sowie das Förderprogramm „Soziale Wohnraummodernisierung" (SWM 2023) für energetische Sanierungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen. Das Gesetz gilt für Berlin, nicht für Frankfurt am Main, hat jedoch richtungsweisenden Charakter für die Wohnungswirtschaft.

Was zu tun ist:
Immobilieneigentümer, Projektentwickler und Vermieter in Berlin sollten die Förderbedingungen der WFB 2023 (bis zu 300.000 €/Wohnung) und das SWM-2023-Programm (energetische Sanierung mit Bindungen, ~70 Mio. € Volumen) prüfen. Bei Neubauvorhaben in Berlin ist die 30 %-Quote für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen im Rahmen städtebaulicher Verträge zu beachten. Das neue „Schneller-Bauen-Gesetz" (seit 22.12.2024) kann Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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