Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]
Der Text behandelt die Berliner Wohnungspolitik mit Fokus auf landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU), Kooperationsvereinbarungen (KoopV) zur Mietpreissteuerung, Modernisierungsumlagen nach §559 BGB sowie Mieterhöhungsobergrenzen nach §558 BGB. Zudem werden Subjektförderinstrumente (Wohngeld, Kosten der Unterkunft, Mietzuschüsse für Sozialwohnungen) und das Scheitern des freiwilligen Mietenbündnisses mit privaten Wohnungsunternehmen erläutert. Für Vermieter, Hausverwaltungen und Makler in Berlin sind insbesondere die konkreten Kappungsgrenzen, Modernisierungsumlage-Obergrenzen und die Aussetzung der „Mietenkonzepte" ab Mitte 2025 relevant.
Berliner Vermieter und Hausverwaltungen sollten die aktuellen Kappungsgrenzen der KoopV (max. 11 % in 3 Jahren, absolute Obergrenzen nach Wohnungsgröße) und die Modernisierungsumlage-Grenze (max. 2 €/m² in 6 Jahren) prüfen. Private Vermieter sollten das Scheitern des freiwilligen Mietenbündnisses zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die ungeklärte Fortführung der „Mietenkonzepte" (§11a WoG Bln) nach Mittelsperre Mitte 2025 zu beobachten, da dies Mieterhöhungen in betroffenen Sozialwohnungen ermöglicht.
Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →
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