← Alle Meldungen · Immobilienwirtschaft

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus analysiert die Wohnungsnotlage in Berlin und beschreibt den Einsatz wohnungspolitischer Instrumente seit 2011. Zentral ist die Verlängerung und Neuauflage der Mietpreisbegrenzungsverordnung: Eine weitere Mietenbegrenzungsverordnung trat am 1. Juni 2025 in Kraft, die die Angebotsmiete bei Neuvermietung auf max. 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d Abs. 1 BGB) beschränkt. Daneben werden Belegungsbindungen, Zweckentfremdungsverbote, Milieuschutz und der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung in Eigentumswohnungen als weiterhin aktive Instrumente benannt.

Frist: 1. June 2025
Was zu tun ist:
Private Vermieter in Berlin müssen bei Neuvermietungen prüfen, ob die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigt (Mietpreisbremse gemäß §556d BGB). Die neue Mietenbegrenzungsverordnung gilt seit 1. Juni 2025. Zudem sind Zweckentfremdungsverbot und Milieuschutzregelungen weiterhin zu beachten. WEG-Verwalter und Makler sollten die Auswirkungen auf Wiedervermietung und Energieausweis-/Förderthemen im Blick behalten.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

Solche Meldungen direkt per E-Mail erhalten?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →