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Handlungsbedarf GastgewerbeImmobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet ein neues Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBG), das das bisherige Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG Bln) ablöst. Kernpflichten sind u. a. die Registrierungspflicht mit Angabe einer Registriernummer für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnungen und Fremdenbeherbergungen sowie weitreichende Auskunfts- und Nachweispflichten gegenüber Behörden. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro (Mietpreisbindung, Zweckentfremdung) bzw. bis zu 250.000 Euro (fehlende Registriernummer, Zugangsverweigerung u. a.) geahndet werden.

Was zu tun ist:
Betreiber von Ferienwohnungen und Fremdenbeherbergungen (betrifft auch Gastronomiebetriebe mit Beherbergungsanteil) müssen eine Registriernummer beantragen und diese in allen Angeboten und Werbemitteln angeben. Vermieter und Hausverwaltungen müssen Auskunftspflichten gegenüber dem neuen Landesamt für Mieter*innenschutz sowie den Bezirksämtern erfüllen, Datenmeldepflichten (bis 31. März eines Jahres) beachten und Leerstandsanzeigepflichten (innerhalb von 3 Monaten) einhalten.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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