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Handlungsbedarf GastgewerbeImmobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Der Berliner Gesetzentwurf „Sicher-Wohnen-Gesetz" (SWG) sieht bei festgestellter Wohnungsnotlage verpflichtende Belegungs- und Mietpreisbindungen für Eigentümer ab 50 Wohnungen vor (30–50 % der Wiedervermietungen an WBS-Inhaber). Zudem wird ein strenges Zweckentfremdungsverbot eingeführt: Wohnraum darf ohne Genehmigung nicht als Ferienwohnung, gewerblich oder dauerhaft leer stehend genutzt werden. Für das Gastgewerbe relevant, da die gewerbliche Nutzung von Wohnraum (z. B. als Ferienunterkunft oder Beherbergungsbetrieb) genehmigungspflichtig wird und bestehende Nutzungen nur mit Übergangsfristen weitergeführt werden dürfen.

Was zu tun ist:
Immobilieneigentümer mit mehr als 50 Wohnungen in Berlin müssen prüfen, ob sie unter die Belegungs- und Mietpreisbindungspflichten fallen. Betreiber von Ferienwohnungen oder gewerblichen Beherbergungsangeboten in Wohnraum müssen eine Genehmigung beantragen; bei bereits bestehender Nutzung ist innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung eine Anzeige beim Bezirksamt erforderlich. Gastronomen/Beherbergungsbetriebe in umgewidmetem Wohnraum sollten die Genehmigungspflicht prüfen.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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