EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, in Kraft seit 28.05.2024) legt verbindliche Fristen für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden fest, darunter Solarpflichten ab 2027, Mindestsanierungsquoten für Nichtwohngebäude (16 % bis 2030, 26 % bis 2033) und klimaneutrale Neubauten ab 2030. Die Bundesregierung plant die 1:1-Umsetzung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das GEG schrittweise ablösen soll. Für Kälte- und Klimatechnik-Betriebe entstehen durch die verschärften Energieeffizienzanforderungen und die Sanierungswelle signifikante Marktchancen und neue technische Anforderungen.
Immobilienwirtschaft: Sanierungsfahrplan für Bestands- und Neubauprojekte an EPBD-Fristen ausrichten; Solarpflicht ab 2027 sowie E-Ladeinfrastrukturpflicht bei Neubauten/Renovierungen einplanen; GModG-Gesetzgebungsverfahren beobachten. Kälte-/Klimabetriebe: Angebotsstrategie auf steigende Nachfrage nach effizienten Klima- und Wärmepumpensystemen im Rahmen der Sanierungswelle vorbereiten; neue Energieeffizienz-Normvorgaben für Anlagen im Blick behalten.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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