Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht
Der Berliner Mietspiegel 2026 wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veröffentlicht und tritt sofort in Kraft. Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB bildet er die maßgebliche Grundlage für Mieterhöhungen und die Anwendung der Mietpreisbremse in Berlin. Vermieter und Makler in Berlin müssen den neuen Mietspiegel bei Mieterhöhungsverlangen sowie beim Abschluss neuer Mietverträge berücksichtigen.
Vermieter in Berlin müssen bei Mieterhöhungsverlangen ab sofort den Mietspiegel 2026 (statt 2024) als Begründungsmittel verwenden. Zudem ist die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem neuen Mietspiegel beim Abschluss neuer Mietverträge im Hinblick auf die Mietpreisbremse zu prüfen. Makler sollten Eigentümer und Interessenten entsprechend informieren.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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