Baugesetzbuch: Upgrade im Kabinett beschlossen
Das Kabinett hat am 27.05.2026 den Entwurf für ein „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts" (BauGB-Upgrade) beschlossen. Zentrale Neuerungen betreffen u. a. den Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau, vereinfachte Umweltprüfungen, ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht (auch bei Share Deals und Schrottimmobilien), einen neuen Enteignungszweck für Schrottimmobilien sowie die Verlängerung des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB. Der Entwurf geht nun in den Bundestag; ein konkretes Inkrafttreten ist noch nicht terminiert.
Immobilienwirtschaft (Verwalter, Makler, Vermieter, Projektentwickler) sollte das laufende Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eng verfolgen. Insbesondere sind folgende Punkte praxisrelevant: erweiterter Umwandlungsschutz (§ 250 BauGB), Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte (inkl. Share-Deal-Erschwernis), neuer Enteignungszweck für Schrottimmobilien sowie erleichterte Aufstockungs- und Verdichtungsmöglichkeiten. Rechts- und Vertragsgestaltungen sollten auf Basis des finalen Gesetzeswortlauts geprüft werden.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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