Beschlussausfertigung § 119 zur Vorlage M 29 2026
Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat am 21.05.2026 die Fristverlängerung der Veränderungssperre Nr. 129 im Bebauungsplanverfahren Nr. 946 (Östlich A5/Eschborner Landstraße, Teilbereich 1) gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen. Eine Veränderungssperre untersagt oder schränkt bauliche Nutzungsänderungen und Investitionen im betroffenen Gebiet ein. Eigentümer, Investoren und Entwickler von Immobilien im betroffenen Bereich müssen mit weiteren Einschränkungen ihrer Bau- und Nutzungsvorhaben rechnen.
Immobilieneigentümer, Investoren und Projektentwickler im Bereich östlich A5/Eschborner Landstraße (Frankfurt) sollten prüfen, ob ihre Grundstücke oder geplanten Bauvorhaben vom verlängerten Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 129 betroffen sind und ggf. rechtliche Beratung einholen, bevor Bau- oder Nutzungsänderungsanträge gestellt werden.
Quelle: Frankfurt PARLIS Beschlüsse · Originaldokument ansehen →
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