Immobilienverträge werden digitaler
Der Bundestag hat am 7.5.2026 ein Gesetz zur vollständigen Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen verabschiedet. Ab dem 1.1.2027 müssen Notare, Gerichte und Behörden sämtliche Dokumente und Informationen elektronisch austauschen; die Kommunikation mit Finanzbehörden über die Elster-Infrastruktur soll bis zum 1.1.2028 vollständig elektronisch erfolgen. Neu eingeführt wird zudem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern über die Bundesnotarkammer.
Makler und Immobilienverwalter sollten die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens (ausstehende Bundesratszustimmung) beobachten und sich auf vollständig digitale Prozesse bei der Abwicklung von Immobilienverträgen ab 1.1.2027 vorbereiten. Prozesse und Systeme für den elektronischen Dokumentenaustausch mit Notaren und Behörden sollten rechtzeitig geprüft und angepasst werden.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.