Berlin schafft neue Standards beim Wohnungsbau
Berlin verabschiedet das Gesetz für einfaches Bauen (GEB), das Baustandards absenkt und Genehmigungsverfahren beschleunigt – insbesondere für Umbau und Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken. Änderungen betreffen Brand-, Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz, Abstandsflächen sowie Denkmalschutzverfahren. Ergänzend wurde ein untergesetzliches Maßnahmenpaket mit 55 Arbeits- und Prüfaufträgen beschlossen, darunter die Entwicklung eines einheitlichen „Berlin-Standards" für kostengünstiges Bauen.
Immobilienakteure in Berlin (Projektentwickler, Bauträger, Verwalter, Vermieter) sollten den Fortschritt des GEB im Berliner Abgeordnetenhaus verfolgen. Bei geplanten Umbau- oder Umnutzungsvorhaben lohnt es sich, die neuen, reduzierten Anforderungen (Brand-, Schall-, Wärmeschutz, Abstandsflächen) sowie das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Auf den „Berlin-Standard" für einfaches Bauen und mögliche Förderbedingungen achten.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.