HmbGVBl Nr. 15
Das Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15 vom 15. Mai 2026 enthält zwei neue Bebauungspläne in Hamburg: den Bebauungsplan Eppendorf 3 (Wohnraumversorgung, mit 35 % Sozialbindungsquote) und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 138 (allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,4 bis max. 0,65). Für die Immobilienwirtschaft relevant sind insbesondere die Festsetzungen zur sozialen Wohnraumförderung sowie Ausschlüsse von Beherbergungsbetrieben, Gartenbaubetrieben und Tankstellen im Wohngebiet Rahlstedt. Für Gastgewerbe und Kälte-/Klimahandwerk ergeben sich keine direkten Pflichten oder Handlungsbedarfe.
Immobilienwirtschaft (Investoren, Projektentwickler, Verwalter) sollte die neuen Bebauungspläne Eppendorf 3 und Rahlstedt 138 prüfen, insbesondere hinsichtlich der Sozialbindungsquote (35 % geförderte Wohnungen in Eppendorf 3) und der zulässigen Nutzungen/GRZ-Überschreitungen in Rahlstedt. Anfechtungen von Verfahrensfehlern müssen innerhalb eines Jahres ab Bekanntmachung beim zuständigen Bezirksamt geltend gemacht werden.
Quelle: HmbGVBl Hamburg · Originaldokument ansehen →
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