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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3178.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus berät einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/3178), der Wohnungsunternehmen mit mehr als 50 Wohnungen zu Instandhaltungsinvestitionen und zur Bildung einer zweckgebundenen Instandhaltungsrücklage verpflichtet. Zusätzlich wird eine verbindliche Sozialwohnungsquote im Bestand (Sozialbestandswohnungen) für größere Wohnungsunternehmen eingeführt, verbunden mit Belegungsrechten und Mietpreisbindung. Bei Verstößen drohen gestufte Sanktionen: wohnungsaufsichtsrechtliches Verbot, Vorteilsabschöpfung, Einsatz eines Treuhänders bis hin zur Veräußerungspflicht.

Was zu tun ist:
Wohnungsunternehmen mit mehr als 50 Wohnungen in Berlin müssen die Gesetzgebung beobachten und sich auf neue Pflichten vorbereiten: (1) Instandhaltungsinvestitionen gemäß gesetzlicher Mindestvorgaben sicherstellen und ggf. Instandhaltungsrücklage bilden; (2) Compliance-Strukturen für eine Sozialwohnungsquote im Bestand aufbauen; (3) Auskunftspflichten gegenüber dem neu zu errichtenden Landesamt für Wohnungswesen (inkl. Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Berlin) prüfen. Rechtliche Beratung zur verfassungsrechtlichen Entwicklung empfohlen.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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