Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3178.pdf [ 3,1 KB ]
Der Antrag der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sieht ein „Bezahlbare-Mieten-Gesetz" (BezMieG) vor, das Wohnungsunternehmen mit mehr als 50 Wohnungen in Berlin zu umfangreichen Pflichten verpflichtet: u. a. Meldung im Wohnungskataster, Instandhaltungsrücklage (10,61–17,18 €/m²/Jahr je nach Baujahr) sowie eine gestaffelte Sozialquote für Bestandswohnungen (10–30 %). Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen müssen Auskunfts- und Berichtspflichten gegenüber dem neu zu schaffenden Landesamt für Wohnungswesen erfüllen. Das Gesetz befindet sich noch im Antragsverfahren (Drucksache 19/3178, 28.04.2026); ein Inkrafttreten ist noch nicht beschlossen.
Wohnungsunternehmen und Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen in Berlin sollten den Gesetzgebungsprozess aktiv beobachten. Bei Inkrafttreten wären folgende Maßnahmen erforderlich: (1) Registrierung im Wohnungskataster und Benennung eines Berliner Zustellungsbevollmächtigten, (2) Einführung einer zweckgebundenen Instandhaltungsrücklage nach den gesetzlichen Mindestbeträgen, (3) Bereitstellung einer Sozialquote im Bestand (10–30 % je nach Wohnungszahl), (4) Einrichtung von Daten- und Auskunftsprozessen gegenüber dem Landesamt für Wohnungswesen.
Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →
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