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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Materialien zur 00. und 00. und 85.Sitzung : d19-3186.pdf [ 485,0 KB ]

Eine EU-Verordnung zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen (z. B. Airbnb) tritt ab dem 20. Mai 2026 in Kraft. Sie verpflichtet Plattformen zur monatlichen Übermittlung von Tätigkeitsdaten und Registrierungsnummern an nationale Behörden und ermöglicht diesen, nicht registrierte Angebote sperren zu lassen. Vermieter, die Wohneinheiten kurzfristig über Online-Plattformen anbieten, müssen sich registrieren und eine gültige Registrierungsnummer vorhalten, andernfalls droht die Sperrung ihrer Angebote.

Frist: 20. May 2026
Was zu tun ist:
Vermieter, die Wohneinheiten kurzfristig über Online-Plattformen (z. B. Airbnb, Booking.com) anbieten, müssen sich rechtzeitig vor dem 20. Mai 2026 im nationalen Registrierungsverfahren anmelden und die gültige Registrierungsnummer in ihren Inseraten angeben. Fehlende oder ungültige Registrierungsnummern können zur behördlich angeordneten Entfernung der Angebote führen.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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