Materialien zur 00. und 00. und 85.Sitzung : d19-3186.pdf [ 485,0 KB ]
Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt eine Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG), um es an die EU-Verordnung 2024/1028 über kurzfristige Wohnraumvermietung anzupassen. Wer eine Unterkunft in Berlin auf Online-Plattformen (z. B. Airbnb) anbietet, muss künftig vorab eine Registrierungsnummer bei der zuständigen Behörde beantragen und diese in jedem Angebot sichtbar angeben. Online-Plattformen werden verpflichtet, Daten regelmäßig an die Bundesnetzagentur zu melden, was eine deutlich effektivere behördliche Kontrolle ermöglicht.
Wer in Berlin Wohnraum oder Unterkünfte kurzfristig vermietet (auch Gastronomiebetriebe mit angebundenen Übernachtungsmöglichkeiten sowie Vermieter und Immobilieneigentümer), muss vor dem Anbieten auf Online-Plattformen eine Registrierungsnummer bei der zuständigen Behörde beantragen und diese in allen Angeboten deutlich anzeigen. Bestehende Angebote ohne gültige Registrierungsnummer müssen nachgerüstet werden. Verstöße können zur Entfernung des Angebots durch die Plattform führen.
Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →
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