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Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München ändert die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen (SoNuGebS). Relevant für Gastronomiebetriebe ist insbesondere die Streichung des Begriffs „alkoholfreie" in Ziffer 18.2 der Anlage I, was die Gebührenpflicht für Getränkeausschank im öffentlichen Raum ausweiten kann. Zudem werden Regelungen zu Eigenwerbeanlagen an Fahrradständern und Gebäudeausladungen angepasst, die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben betreffen können.

Frist: 6. December 2018
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe in München sollten prüfen, ob ihre Sondernutzungsgenehmigungen (z. B. für Außenbestuhlung, Werbeaufsteller oder Ausschankflächen) von den Änderungen betroffen sind – insbesondere durch die Streichung des Begriffs „alkoholfreie" in Ziffer 18.2, die potenziell die Gebührenpflicht für Getränkeangebote im öffentlichen Raum ausweitet.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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